ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KAPPELER AUTOSERVICE
- 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma Kappeler Autoservice, Wiesenstr.18, 88348 Bad Saulgau mit der Umsatzsteueridentnummer DE151478311 eingetragen bei der Handwerkskammer Reutlingen.
Bei Rechtsbeziehungen zwischen Lieferanten und Kappeler Autoservice verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter www.kappeler-autoservice.de in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.
- 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die vom Besteller erklärte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Das Angebot kann auch durch die Auslieferung der Kaufsache angenommen werden. Eine Bestellung umfasst die Ermächtigung, Probefahrten durchzuführen.
Bestellungen aus den Bereichen Motortechnik, Fahrwerk und Abgastechnik hängen von Ihren fahrzeugspezifischen Daten ab. Sie erhalten daher zusammen mit der Bestellungsmitteilung ein Formular von uns, ohne das Ihre Bestellung nicht endgültig geprüft werden kann. Wir halten uns bis zu dieser fahrzeugspezifischen Überprüfung noch notwendige Änderungen (ausdrücklich auch hinsichtlich Preis) vor.
- 3 Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand abzunehmen. Die Abnahme erfolgt – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – grundsätzlich in unserer Werkstatt. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb 8 Tagen, nachdem die Fertigstellung gemeldet und die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, die Kaufsache gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, können wir als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für tagweise eingestellte Fahrzeuge berechnen.
- 4 TÜV-Abnahme
Ein Anspruch des Bestellers auf TÜV-Eintragung in den Kraftfahrzeugbrief besteht grundsätzlich nur bei dem TÜV, der den Musterbericht erstellt hat.
- 5 Beanstandungen
Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Ausführung aus einwandfreiem Material. Bestellt ein Unternehmer hat er den Vertragsgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und etwaige Beanstandungen geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Besteller innerhalb 14 Tagen nach Ablieferung den Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material-, oder Konstruktionsfehler erbringt, die bei der Abnahme der Kaufsache nicht feststellbar waren. Die Beanstandungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau bezeichnen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls Ersatz beantragt werden.
- 6 Ersatzteile
Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden, so gehen ersetzte Teile in unser Eigentum über.
- 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich aller Kosten, bleibt die Kaufsache unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Der Besteller hat die geliehenen Gegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Vernichtung, Beschädigung und Pfändung der gelieferten Gegenstände sind uns unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung ist außerdem der Vollstreckungsbeamte sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle mit der Geltendmachung unseres Eigentumsrechts entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Weiterveräußerung ist des Weiteren nicht erlaubt, wenn der Käufer gegenüber uns als Lieferant seine Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab.
Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma Kappeler Autoservice das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
- 8 Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt im besten Ermessen. Bei Bestellungen fallen Frachtkosten anhand unserer Tabelle auf. Diese können Sie bei uns anfragen. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf an Endverbraucher. Für an Wiederverkäufer gelten die entsprechenden individuellen Vereinbarungen. Wird die Kaufsache auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen der Kaufsache die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Kaufsache vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Bei einer nachträglichen Adressänderung beim Zustellservice entstehen zusätzliche Kosten, die vom Besteller zu tragen sind.
- 9 Lieferung
Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefern wir die bestellte Kaufsache zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
- 10 Gewährleistung / Haftung
Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher (§13 BGB) gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen übernehmen wir in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
Während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Gefahrübergang hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei der Wahl des Gewährleistungsrechts hat der Besteller das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Sollte die Nacherfüllung zu keinem Erfolg führen oder unverhältnismäßig sein, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung kann er nur geltend machen, sofern er uns zunächst erfolglos, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Nachbesserung aufgefordert hat.
Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch bei Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt bei unerheblichen Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt waren. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, sind wir nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Montage oder der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
Schäden, welche aufgrund ungenügender oder unrichtiger Angaben über die Betriebsverhältnisse des Bestellers, durch unsachgemäße Behandlung oder Anbringung der Vertragsware, durch übermäßige Beanspruchung oder dadurch entstehen, dass der Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an der Vertragsware vornimmt, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung; technische Daten können Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, unsere Erzeugnisse weiterzuentwickeln. Angaben in den Beschreibungen, über Leistungen, Geschwindigkeiten usw. sind keine verbindlichen Daten, sondern als annähernd zu betrachten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Motorsportteilen um kurzlebige Hochleistungsprodukte handelt, die teilweise nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese speziellen Motorsportteile können wir keine Garantie oder Haftung übernehmen. Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Kaufsache zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache.
Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Anbringung oder Überbeanspruchung der Kaufsache oder durch die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache (z.B. Betriebsanleitung, Serviceheft etc.) entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleiß durch überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (> 30.000 km/Jahr) entstanden sind, von der Gewährleistung ausgenommen sind.
Erklärungen von uns im Zusammenhang mit dem Vertrag (Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN) beinhalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel bedarf die Übernahme einer Garantie unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
- 11 Preise
Maßgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise, die sich netto verstehen. Diesen Preisen ist die am Tage der Rechnungsstellung gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Die Preisangaben im Internetshop sind inklusive Mehrwertsteuer.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den Preis anzupassen, falls sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten, die Rohstoffpreise, Land- oder Seefrachten, Steuern, Zölle oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöht haben.
- 12 Übernahmebedingungen
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- 13 Versicherung
Der Abschluss einer Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.
- 14Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bad Saulgau, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, die Klage beim Amtsgericht Bad Saulgau bzw. beim Landgericht Ravensburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
- 15 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die übrigen Bestimmungen.
- 16 Zahlungsbedingungen
An dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand steht uns wegen aller Forderungen (auch aus früheren Rechtsgeschäften) ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die letzte Anschrift des Bestellers.
Bei einem Vertragsabschluss im Internet können wir nur eine Bezahlung im Voraus oder per Nachnahme akzeptieren.
Ansonsten ist die Bezahlung sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
- 17 Datenschutz
Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verwendet.
Der Inhalt der datenschutzrechtlichen Unterrichtung im Sinne des § 19 ist für den Kunden jederzeit unter www.kappeler-autoservice.de oder www.kappeler-performance.de abrufbar.